Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht
Kategorie: Kurzanalysen für die Praxis
-
I. Einleitung Im Oktober 2025 ordnete der UN-Sozialausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung an, dass Deutschland einer vom Leistungsausschluss in Dublin-Fällen betroffenen Person existenzsichernde Leistungen gewähren muss. II. Zusammenfassung Beschwerdeführer ist ein zwanzigjähriger Mann aus Syrien, der Anfang 2025 obdachlos wurde, da ihm Unterbringung sowie Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG von der zuständigen Leistungsbehörde in Thüringen…
-
I. Zusammenfassung I. Einordnung Die Fälle K.J., C.O.E. sowie Z.E. und A.E.[1] gegen die Schweiz betreffen die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt und besonderer Vulnerabilität von Frauen und queeren Menschen im Dublin-Verfahren. Die Beschwerdeführerinnen rügten, dass in der Schweiz keine ausreichende individuelle, geschlechtersensible und traumaorientierte Prüfung erfolgt sei und ihre Überstellungen nach Griechenland bzw. Italien gegen die CEDAW-Konvention verstießen.…
-
I. Zusammenfassung Im Verfahren F.I.J. gegen Schweden entschied der UN-Behindertenrechtsausschuss über eine Beschwerde einer nigerianischen Staatsangehörigen im Namen ihrer drei minderjährigen Kinder. Diese wandten sich gegen ihre Abschiebung nach Nigeria und rügten eine unzureichende Prüfung ihrer Schutzbegehren im Asylverfahren. Sie machten geltend, den Kindern drohe aufgrund verschiedener Erkrankungen, darunter Autismus und Intelligenzminderung, bei einer Rückführung…