Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht
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I. Einleitung In dieser Entscheidung stellte der UN-Kinderrechtsausschuss fest, dass die Schweiz mehrere in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) garantierten Rechte eines aus Afghanistan stammenden unbegleiteten Minderjährigen verletzt hat, indem sie dessen Alter ohne angemessene und gründliche Prüfung festlegte, ihn folglich als Erwachsenen einstufte und im Rahmen des Dublin-Verfahrens die Überstellung nach Schweden beabsichtigte. II. Zusammenfassung Der…
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I. Einleitung Im Oktober 2025 hat der EGMR der Beschwerde eines iranischen Staatsangehörigen gegen Griechenland größtenteils stattgegeben, und angesichts seiner Inhaftierung durch griechische Behörden eine Verletzung des Verbots der menschenrechtswidrigen Behandlung (Art. 3 EMRK) und des Rechts auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) festgestellt. Eine Verletzung des Rechts auf Freiheit (Art. 5 Abs. 1 Bst.…
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I. Einleitung In diesen Fall stellte der EGMR fest, dass Griechenland aufgrund unterlassener Seenotrettung seiner Küstenwachse das Recht auf Leben nach Art. 2 EMRK der Beschwerdeführenden und ihrer Angehörigen materiell sowie prozedural verletzt habe. II. Zusammenfassung Die vier Beschwerdeführenden sind Überlebende und Angehörige von Personen, die einen Schiffbruch vor der griechischen Küste im Jahr 2018…
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I. Einleitung In seiner Entscheidung vom April 2025 befasste sich der UN-Antifolterausschuss mit der Frage, ob die Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden von der Schweiz nach Kroatien im Rahmen des Dublin-Verfahrens gegen Art. 3 CAT verstößt. II. Zusammenfassung Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, wandte sich gegen seine geplante Überstellung von der Schweiz nach Kroatien im Rahmen…
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I. Einleitung Im Oktober 2025 ordnete der UN-Sozialausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung an, dass Deutschland einer vom Leistungsausschluss in Dublin-Fällen betroffenen Person existenzsichernde Leistungen gewähren muss. II. Zusammenfassung Beschwerdeführer ist ein zwanzigjähriger Mann aus Syrien, der Anfang 2025 obdachlos wurde, da ihm Unterbringung sowie Geld- und Sachleistungen nach dem AsylbLG von der zuständigen Leistungsbehörde in Thüringen…
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I. Zusammenfassung I. Einordnung Die Fälle K.J., C.O.E. sowie Z.E. und A.E.[1] gegen die Schweiz betreffen die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt und besonderer Vulnerabilität von Frauen und queeren Menschen im Dublin-Verfahren. Die Beschwerdeführerinnen rügten, dass in der Schweiz keine ausreichende individuelle, geschlechtersensible und traumaorientierte Prüfung erfolgt sei und ihre Überstellungen nach Griechenland bzw. Italien gegen die CEDAW-Konvention verstießen.…