ÜBER UNS
Das Projekt
Im Bereich des Asyl- und Migrationsrechts spielen internationale Entscheidungen etwa des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der durch Menschenrechtsabkommen etablierten UN-Fachausschüsse eine wichtige Rolle. Im deutschsprachigen Raum wird tatsächlich aber nur selten auf diese Entscheidungen Bezug genommen. Wir gehen davon aus, dass diese mangelnde Rezeption an fehlender, leicht zugänglicher deutschsprachiger Information zu den Entscheidungen und Wirkungsweisen dieser internationalen Menschenrechtsinstitutionen liegt. Das hier vorgestellte Projekt soll einen Ansatz bieten, um diese Informationslücke zu schließen.
Ausgangssituation
Trotz der hohen praktischen Relevanz internationaler Entscheidungen im Bereich des Asyl- und Migrationsrechts gibt es im deutschsprachigen Raum bisher nur vereinzelte, fragmentarische und teilweise im Zugang begrenzte Veröffentlichungen zu diesen Entscheidungen. Fachleute verlieren wertvolle Zeit und Kapazität im Prozess der Informationsgewinnung, was bei hoher Auslastung eine Hürde für die Rechtsdurchsetzung darstellen kann.
Projektziele
Ziel des Projekts ist es, durch die regelmäßige Veröffentlichung von Kurzanalysen der menschenrechtlichen Entscheidungen zu Flucht und Migration deren Sichtbarkeit und ihre Nutzung in der deutschsprachigen Praxis zu erhöhen und damit zur menschenrechtsbasierten Anwendung asyl- und migrationsrechtlicher Vorschriften beizutragen. Auch für wissenschaftliche Zwecke und im Rahmen des politischen Diskurses sollen die zusammenfassenden Ausführungen Einblicke in die menschenrechtsorientierte Weiterentwicklung der Themen Flucht und Migration geben. Zentraler Bestandteil des Projekts ist zudem, dass die Entscheidungen des EGMR und der UN-Ausschüsse Eingang in die Ausbildung im Asyl- und Migrationsrecht finden.
Die drei Projektsäulen

Voraberhebung und Monitoring
Vor Beginn der Durchführung des Projekts wurde eine qualitative Voraberhebung durchgeführt, in der die Entwicklung der nationalen Entscheidungspraxis beobachtet wurde. Dafür wurde im vergangenen Wintersemester im Rahmen einer sog. X-Student Research Group eine Auswertung von nationalen Gerichtsentscheidungen im Zeitraum 2023-2024 durchgeführt, um zu ermitteln, ob, in welchem Umfang und in welchem Zusammenhang bisher internationale Entscheidungen im Asylrecht von Verwaltungsgerichten bei der Auslegung nationalen Rechts herangezogen werden. Im Sommersemester 2025 wurde die Erhebung auf Entscheidungen im Aufenthaltsrecht erweitert. Die Ergebnisse wurden im Asylmagazin und in der ZAR veröffentlicht. Die Recherche wurde im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern durch die Berlin University Alliance gefördert. Die Auswertung soll in Zukunft periodisch fortgeführt werden, um zu beobachten, ob die Projektumsetzung den erwarteten Erfolg verzeichnet. Auf diese Weise wird insbesondere die Notwendigkeit des Projekts sowie die Wirksamkeit der eigenen Informationsvermittlung evaluiert. Die Recherche ist dadurch gleichzeitig Ausgangspunkt für die zukünftige Arbeit und Beleg für die Ausgangshypothese.
Lehre an der Schnittstelle aus Wissenschaft und Praxis
Das Projekt verfolgt einen praxistheoretischen Ansatz. Das bedeutet, dass Forschung an der Schnittstelle aus Theorie und Praxis betrieben wird, um bestmögliche Synergieeffekte zwischen beiden Disziplinen herzustellen. Durch praxisrelevante Forschungsfragen und die praxisorientierte Aufarbeitung der Forschung können die Praktiker*innen die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die Praxis transportieren. Gleichzeitig hilft die Eingliederung in der Praxis, die Notwendigkeit der Forschung zu untermauern. Forschung ist vor diesem Hintergrund kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, Recht in die Praxis zu tragen und Praktiker*innen und Rechtnutzende in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diesem Verständnis folgend ist die Idee des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens aus Beobachtungen in der Praxis entstanden. Die im Rahmen der Forschung gewonnen Erkenntnisse sollen abschließend für die Praxis aufgearbeitet und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden, sodass sie unmittelbar etwa in Klageschriften oder Urteilen aufgenommen werden können.
Sichtbarkeit

